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eInvoice Guide

Leitfaden Deutschland · Stand Oktober 2026

E-Rechnung in Deutschland: Pflichten, Fristen und Formate

Was das Wachstumschancengesetz für Ihr Unternehmen bedeutet – kompakt aufbereitet und an offiziellen Quellen geprüft.

01Auf einen Blick

Empfangspflicht
Seit 01.01.2025 für alle inländischen Unternehmen (B2B)
Ausstellungspflicht
Ab 2027 (Umsatz > 800.000 €), ab 2028 für alle
B2B
Inländische Umsätze zwischen Unternehmern
B2G
Bereits seit 2020 verpflichtend (XRechnung)
Formate
EN 16931-konform: XRechnung, ZUGFeRD ab Profil EN 16931
Rechtsgrundlage
§ 14 UStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes

02Für wen gelten die Anforderungen

Betroffen

Alle im Inland ansässigen Unternehmer bei Umsätzen an andere inländische Unternehmer.

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Von der Ausstellungspflicht ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Ausnahmen

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise sowie steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG.

Nicht betroffen

B2C-Umsätze an Privatpersonen sowie grenzüberschreitende Umsätze.

03Zeitplan

Gesetzlich verankertÜbergangsregelungGeplante Stufe

Gesetzlich verankert · 01.01.2025

Empfangspflicht

Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach genügt als Empfangsweg.

04Gesamtarchitektur

Leitfaden E-Rechnung Deutschland

So fließt die E-Rechnung in Deutschland

Die Rechnung wird einmal nach einem gemeinsamen Datenmodell erstellt. Format und Übertragungsweg richten sich nach dem Empfänger.

  • 2025Empfang für alle Pflicht
  • 2027Ausstellung ab 800.000 € Umsatz
  • 2028Ausstellung für alle Pflicht

01 Rechnungssteller

Rechnungssystem

ERP, Buchhaltungssoftware oder Rechnungsportal

02 Datenmodell

EN 16931

Europäische Norm: Pflichtfelder und Regeln

03 Format

  • XRechnung

    Reines XML, UBL oder CII

    Standard für Behörden

  • ZUGFeRD

    PDF mit eingebettetem XML

    Für Mensch und System lesbar

  • Peppol BIS 3.0

    UBL, für das Peppol-Netzwerk

    International verbreitet

04 Übertragungsweg

  • Peppol-Netzwerk

    Registrierte Empfänger, Behörden

  • E-Mail

    Rechnungsdatei im Anhang

  • EDI oder Portal

    Bestehende Geschäftspartner

05 Empfänger

Eingangsrechnung

Seit 2025 für alle Pflicht

  1. 01 Empfangen

    Jeder Kanal, jedes Format

  2. 02 Prüfen

    Nach EN-16931-Regeln

  3. 03 Anzeigen

    XML wird lesbar

  4. 04 Verarbeiten

    Freigabe und Buchung

  • Keine zentrale Plattform

    Format und Kanal vereinbaren die Geschäftspartner.

  • Rechnungen an Behörden (B2G)

    Per XRechnung mit Leitweg-ID.

  • Archivierung

    Die originale XML-Datei wird 8 Jahre aufbewahrt.

05Formate & Übertragung

Rein strukturiert

XRechnung

XML-Datensatz (UBL oder CII) ohne Sichtdarstellung. Deutscher Standard der KoSIT, Pflicht im B2G-Bereich.

Hybrides Format

ZUGFeRD

PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Zulässig ab Profil EN 16931; das XML ist rechtlich maßgeblich.

Gemeinsame Basis: Beide Formate entsprechen der europäischen Norm EN 16931. Der Übertragungsweg (E-Mail, Peppol, Portal) ist frei wählbar.

06Praxis-Checkliste

  1. 1. Prozessanalyse

    Rechnungsein- und -ausgangsprozesse inklusive Volumen dokumentieren.

  2. 2. Stammdaten

    Kunden- und Lieferantendaten, Leitweg-IDs und Peppol-IDs pflegen.

  3. 3. ERP-Fähigkeit

    Prüfen, ob das ERP strukturierte Formate erzeugen und einlesen kann.

  4. 4. Validierung

    Eingehende Rechnungen gegen EN 16931 und XRechnung-Regeln prüfen.

  5. 5. Übertragungswege

    Kanäle festlegen: Peppol, E-Mail, Portal oder EDI.

  6. 6. GoBD-konforme Archivierung

    Strukturierte Datensätze unveränderbar aufbewahren.

  7. 7. Testphasen

    Testläufe mit ausgewählten Geschäftspartnern einplanen.

  8. 8. Zuständigkeiten

    Verantwortung zwischen Finanzen, IT und Einkauf klären.

07Häufige Fragen

08Offizielle Quellen

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